AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen | Hausboot Sambesi

 

S. Eipper, Am Krüpelsee 18, 15712 Kablow

 

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Charterer und dem Vercharterer über die Sambesi abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. 

 

Vertragsabschluss:

 

Der Chartervertrag kommt zustande durch

 

  1. Telefonische Buchung
  2. Buchung per Mail unter Angabe der buchungsrelevanten Daten

 

(für beide Fälle gilt =  Willenserklärung des Charterers)

 

Nach Bearbeitung durch unsere Reservierung erhält der Charterer eine Buchungsbestätigung sowie den Chartervertrag per Mail zugesandt (= Willenserklärung des Vercharterers). Erst mit Zugang dieser Mail kommt der Vertrag durch beidseitige Willenserklärung endgültig zustande.

 

Der Vercharterer ist bei Zahlungsverzug des Charterers berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Vercharterer eine Entschädigung entsprechend den nachstehenden Bestimmungen über den „Rücktritt des Charterers“ zu.

 

Der Vertrag kommt zustande zwischen S. Eipper und dem namentlich genannten Charterer. Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung von S. Eipper zulässig.

 

Rücktritt des Charterers:

 

Der Charterer ist berechtigt, vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer vom Mietvertrag zurückzutreten.

 

Erreicht diese Erklärung den Vercharterer weniger als

 

  • 42 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind 90% des Mietpreises zur Zahlung fällig.
  • 56 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind 30% des Mietpreises zur Zahlung fällig.
  • 90 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind pauschal 150,- € als Aufwandsentschädigung zu zahlen.

 

 In jedem Fall ist bei Rücktritt / Stornierung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 50,- € zu zahlen.

 

 

 

Zahlungsbedingungen:

 

Nach Vertragsabschluss wird der Mietpreis in einer oder zwei Raten entsprechend Nachstehendem erhoben. Die Zahlungsbedingungen gehen zudem aus den versandten Vertragsunterlagen hervor.

 

  • Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 56 Tage vor Anreise:
    Anzahlung (30%) fällig 10 Tage nach Vertragsabschluss
    Restzahlung (70%) fällig 20 Tage vor Reiseantritt
  • Bei Buchung 55-29 Tage vor Anreise:
    Gesamtpreis fällig 10 Tage nach Vertragsabschluss
  • Bei Buchung 28-11 Tage vor Anreise:
    Gesamtpreis fällig 3 Tage nach Vertragsabschluss
  • Bei Buchung weniger als 10 Tage vor Anreise:
    Gesamtpreis sofort fällig

 

Pflichten von S. Eipper:

 

Der Vercharterer verpflichtet sich, das Schiff zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Charterzeit zur Verfügung zu stellen.

 

Sollte der Vercharterer infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks oder dergleichen oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er den Charterer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Im Rücktrittsfall wird der Mietzins zurückerstattet. In jedem Fall erhält der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 1/7 des Wochenmietpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von S. Eipper.

 

Die Verfügung über das Boot wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand der Checkliste bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind und die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Der Schiffszustand sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Charterer und S. Eipper gemeinsam überprüft und festgestellt. Mit Unterzeichnung bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Schiffes nach Maßgabe der Check- und Inventarliste. Danach sind alle Einwendungen des Charterers betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen.

 

Versicherung:

 

Haftpflicht (Schäden an fremden Booten etc.):

 

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Privat-Haftpflicht-Versicherung besteht. Der Charterer ist im Falle eines Haftpflichtschadens verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungsschutzes schriftlich zu erbringen (Erklärung des Charterers oder seiner Versicherung).

 

Sollten Schäden am zusätzlich gebuchten Inventar entstanden sein werden diese über die private Haftpflichtversicherung des Verursachers abgewickelt. Der Schaden muss auch wenn diese den Schaden nicht übernimmt, in Höhe des Neuwertes entschädigt werden. Wenn die Nutzung des Inventars durch den entstandenen Schaden eingeschränkt ist oder war, wird der Pauschalbetrag dennoch einbehalten.

 

Haustiere sollten ebenfalls versichert sein.

 

Kaskoversicherung (Schäden am Charterboot):

 

Das Charterschiff ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung in Höhe des Kautionsbetrages.

 

Verursacht der Charterer einen größeren Schaden, haftet er auch über die Kaution.

 

Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe. Die von Susanne Eipper abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen.

 

Pflichten des Charterers:

 

Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Schiff zu verweigern für den Fall, dass in der Person des Charterers bzw. des vorgesehenen Schiffsführers (auch nach Ablegen des Charterscheins) erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Bootes verbleiben oder nicht mindestens 2 Personen während des Törns an Bord sein werden (wobei Person 1 mindestens 18 Jahre und Person 2 mindestens 16 Jahre alt sein muss). Zudem muss gewährleistet sein, dass mindestens ein volljähriges Crewmitglied ohne körperliche Einschränkungen zur Besatzung gehört. Andernfalls darf der Charterer den Liegeplatz nicht verlassen.

 

Der Charterer verpflichtet sich, die Sambesi wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden an Schiff und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Charterer darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und das Charterschiff nur im Notfall schleppen lassen. Es besteht Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Weiterhin verpflichtet sich der Charterer:

 

  1. Grundberührungen sofort zu melden
  2. bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse (insbesondere Windstärken über 4 Beaufort, Nebel etc.) nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen,
  3. Charterscheininhaber haben sich an die mitgeteilten Beschränkungen bzgl. Fahrgebiet etc. zu halten.

 

Treten während der Charter Schäden am Schiff oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Reparatur abzustimmen.

 

Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Schiffs nicht behindern, muss der Kunde den Vercharterer telefonisch benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.

 

Rückgabe des Schiffes:

 

Die Rückgabe des Schiffes in von Sachen des Charterers geräumtem und besenreinem Zustand erfolgt verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen, da ansonsten ein ordentlicher Ablauf der folgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann. Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vercharterer 50,- € pro angefangener Stunde als Vertragsstrafe.

 

Bei der Rückgabe nimmt der Vercharterer eine Überprüfung des Schiffes und seiner Einrichtung vor. Schiffszustand, Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt.

 

Für vom Charterer zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche von S. Eipper werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind. Dem Charterer bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.

 

Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.

 

Fahrtüchtigkeit des Schiffes / Mängel unterwegs:

 

Im Fall einer Störung hat der Charterer die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des Charterschiffes und der Geräte genau zu befolgen. Nach Meldung an den Vercharterer werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch eine von S. Eipper anerkannte Werkstatt durchgeführt. Der Vercharterer akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).

 

Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden -- ab Eingang der Meldung bei S. Eipper -- begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vercharterer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang.

 

Einsätze einer Werkstatt, die wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.

 

Weitere wichtige Sicherheitshinweise:

 

Führerschein: Bei der Übergabe erfährt der Charterer eine ausführliche Einweisung in die Bedienung der Sambesi. Die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zum Führen des Bootes obliegt dem Charterer und Schiffsführer in eigener Verantwortung.

 

Fahrgebiet: ausschließlich deutsche Binnengewässer, keine Küstengewässer.

 

Fahrteinschränkungen: Aus Sicherheitsgründen ist die Durchfahrt durch Berlin mit der Sambesi lediglich über den Teltowkanal und den Landwehrkanal zulässig. Des Weiteren sind die Fahrten durch das Regierungsviertel Berlins sowie die auf der großen Müritz, Elbe und Oder nicht gestattet. Beim Führen der Schiffe mit einem Charterschein, sind weitere Besonderheiten und Vorgaben zu beachten, die sich auch erst nach dem Erwerb des Charterscheins ergeben können.

 

Sonstiges:

 

Haustiere: Haustiere sind an Bord nur mit Genehmigung des Vercharterers gestattet. Preise erhalten Sie auf Anfrage (für Hunde -- wie auf der Website veröffentlicht) in Abhängigkeit vom erhöhten Reinigungsaufwand. Für Schäden, die Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.

 

Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Schiff mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör). Das Schiff wird mit ausreichend Treibstoff- und Wasservorrat übergeben, der Treibstoffverbrauch wird bei Fahrtende abgerechnet. Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.

 

Rückgabe des Schiffes: Am Ende der Charter muss die Sambesi in einem ordentlichen, besenreinen Zustand und gespültem Geschirr an den Vercharterer zurückgegeben werden. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen Falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.

 

Datenschutz: Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.

 

Stand: 03/2018